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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen

Geltungsbereich (unmaßstäbliche Darstellung)

hier:

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Bitz“, Gemeinde Ehringshausen, Ortsteil Kölschhausen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3 „In der Bitz“, Ortsteil Kölschhausen, zu ändern.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 22/3 und 23/6 der Flur 10 in der Gemarkung Kölschhausen.

Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung eines eingeschränkten Gewerbegebiets in ein Mischgebiet.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Bauverwaltungsamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen in der Zeit vom 15.01.2024 bis 19.01.2024 zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Ehringshausen personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Gemäß § 4b BauGB wurde für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.

Ehringshausen, den 05.01.2024

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Ehringshausen
gez.
Mock
Bürgermeister