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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen, Lahn-Dill-Kreis;

Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Kölschhausen (Bereich „“Am Mühlrain“)

hier: Wirksamwerden

Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit Verfügung vom 10.12.2024 mit, dass die Flächennutzungsplanänderung und das Planaufstellungsverfahren geprüft wurden und die Flächennutzungsplanänderung aufgrund des § 6 BauGB genehmigt wird.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht kann während der allgemeinen Dienstzeiten im Bauverwaltungsamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, in Ehringshausen von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ehringshausen, den 17.12.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez.
Mock
Bürgermeister