Da bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (05.01.2026, 18.00 Uhr) keine Wahlvorschläge für die Wahl zum Ausländerbeirat eingegangen sind, wird die Wahl hiermit abgesagt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde in diesem Fall gem. § 86 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) weiterhin verpflichtet ist, für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit des Ausländerbeirats eine Integrations-Kommission zu bilden.
Ehringshausen, den 06.01.2026