Hier: Erlass einer Veränderungssperre, Bekanntmachung gemäß § 16 BauGB
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.05.2025 zur Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes OT Ehringshausen Nr. 25 „Stegwiese verfolgten städtebaulichen Ziele für den beschlossenen vorläufigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung über die Veränderungssperre wird im Bauverwaltungsamt der
Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
zur Satzung über die Veränderungssperre für den zukünftigen Bebauungsplan Nr. 25 „Stegwiese“ in Ehringshausen: Räumlicher Geltungsbereich
Ehringshausen, den 16.05.2025