Die von der Gemeindevertretung in deren Sitzung am 15. Juni 2023 aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichtsbezirkes Wetzlar liegen in der Zeit vom 23. Juni 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen im Rathaus, Hauptamt, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen, zu Jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 31 bis § 34 GVG nicht aufgenommen werden dürfen.
Der Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung ist bei der Offenlegung zu erfahren.