Hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen hat in ihrer Sitzung am 15.06.2023 den Bebauungsplan Nr. 6 "Auf den Röden, 3. Änderung“ als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Gemeinde Ehringshausen, Rathausstraße 1, 35360 Ehringshausen, Bauverwaltungsamt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung nach Inkrafttreten zusätzlich in das Internet eingestellt und ist auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen einsehbar: https://www.ehringshausen.de
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
| Übersichtskarte: | Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 6 „Auf den Röden, 3. Änderung“ |
Ehringshausen, den 26.06.2023