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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Ehringshausen, Ortsteil Dreisbach

Bebauungsplan Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“, 2. Änderung

Hier:  Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Auf dem Kirchenacker“ (1. Änderung) schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Siedlungsentwicklung für den Eigenbedarf im Ortsteil Dreisbach. Zur Flexibilisierung der Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken wird die bisher geltende Festsetzung zur Dachneigung geändert.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Kirchenacker“ wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 29.06.2026 bis einschließlich Freitag, den 31.07.2026 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Beteiligungsfrist unter folgenden Internetadressen abgerufen und eingesehen werden:

Gemeinde Ehringshausen:

https://www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren

KUBUS planung:

https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren.

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Beteiligungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1 in 35630 Ehringshausen öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden (per Mail an die Gemeindeverwaltung: bauamt@ehringshausen.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Ehringshausen, den 22.06.2026

 Der Gemeindevorstand
 Jürgen Mock, Bürgermeister

Übersichtskarte:  Bebauungsplan „Auf dem Kirchenacker“, 2. Änderung

 

 

Quelle: Geoportal Hessen