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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 27/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Demokratie sucht dich! Werde Wahlhelferin oder Wahlhelfer!

Du bist Ehringshäuser/in, mindestens 18 Jahre alt und hast am Sonntag, den 08. Oktober 2023 ein paar Stunden Zeit für eine sinnvolle und interessante Tätigkeit? Dann suchen wir genau Dich als Wahlhelfer/in zur Landtagswahl.

Für den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl werden viele ehrenamtliche Kräfte benötigt. Die Berufung zum/zur Wahlhelfer/in ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden kann.

Ein Wahlvorstand besteht i. d. R. aus acht Wahlhelfern/Wahlhelferinnen:

  • 1 Wahlvorsteher/in
  • 1 stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  • 1 Schriftführer/in
  • 1 stellvertretende/r Schriftführer/in
  • 4 Beisitzer/innen
Voraussetzungen für die Berufung

Alle Ehringshäuser/innen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, können eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand übernehmen.

Ablauf am Wahltag

Die Wahlzeit beginnt um 08.00 und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände - nach vorheriger Absprache - in Halbtagsschichten. Der Wahlvorstand muss während der Wahlhandlung immer mit mindestens drei Mitgliedern besetzt sein.

Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein. Wenn die Wahlhandlung endet, wird mit dem Auszählen der Stimmen begonnen.

Die Wahl und die Ergebnisfeststellung (Auszählung) sind öffentlich, d.h. jeder hat Zutritt zum Wahlraum, solange dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören:
  • Prüfung der Wahlbenachrichtigungen
  • Ausgabe der Stimmzettel an die Wähler/innen
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • Überwachung der Einhaltung der Wahlgrundsätze (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein)
  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Auszählung der Stimmen
Vorbereitung/Schulung

Besondere Vorkenntnisse für die Mithilfe im Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Sie erhalten im Vorfeld alle notwendigen Informationen.

Wahlhelferentschädigung

Als kleines finanzielles Dankeschön erhält jeder Helfer/in ein Erfrischungsgeld von 30,00 Euro.

Noch Fragen?

Gerne anrufen: 06443 / 609-15 oder 609-11

Oder direkt hier online bewerben:

https://onlineantrag.ekom21.de/olav/wahlhelfer?mbom=6532008