Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass gemäß der Friedhofsordnung der Gemeinde Ehringshausen das Ablegen von Blumen, das Anbringen von Grabschmuck und das Anbringen von Grablichtern auf den Rasenreihen- und Rasenurnengräbern, an den Stelen der Baumgräber sowie vor den Urnenwänden nicht gestattet ist. Lediglich im Zusammenhang mit der Trauerfeier dürfen Schnittblumen und Gebinde abgelegt werden.
Wir bitten die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten dieser Gräber ihre persönlichen Gegenstände bis zum
abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Friedhofspersonal die Gegenstände auf den Gräbern entfernen.
Ehringshausen, den 01.07.2025