Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 27/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ablegung von Blumen, Grablichtern und anderen Gegenständen

auf den Rasenreihengräbern, den Rasenurnengräbern, an den Stelen der Baumgräber sowie vor den Urnenwänden

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass gemäß der Friedhofsordnung der Gemeinde Ehringshausen das Ablegen von Blumen, das Anbringen von Grabschmuck und das Anbringen von Grablichtern auf den Rasenreihen- und Rasenurnengräbern, an den Stelen der Baumgräber sowie vor den Urnenwänden nicht gestattet ist. Lediglich im Zusammenhang mit der Trauerfeier dürfen Schnittblumen und Gebinde abgelegt werden.

Wir bitten die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten dieser Gräber ihre persönlichen Gegenstände bis zum

31.07.2025

abzuräumen.

Nach Ablauf dieser Frist wird das Friedhofspersonal die Gegenstände auf den Gräbern entfernen.

Ehringshausen, den 01.07.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
Mock
Bürgermeister