Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen in der Sitzung am 04.07.2024 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Betreuenden Grundschule Ehringshausen der Gemeinde Ehringshausen beschlossen:
| (1) | Wenn die durch den Gemeindevorstand festgelegte Höchstbelegung der jeweiligen Betreuenden Grundschule erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen. |
|
| Für die Betreuende Grundschule Ehringshausen ist die Höchstgrenze mit 120 Kindern erreicht. |
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. September 2024 in Kraft.
Sie wird hiermit ausgefertigt
Ehringshausen, den 05.07.2024