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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Benutzungsordnung Betreuende Grundschule Katzenfurt

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen in der Sitzung am 04.07.2024 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Betreuenden Grundschule Katzenfurt der Gemeinde Ehringshausen beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

(1)

Wenn die durch den Gemeindevorstand festgelegte Höchstbelegung der jeweiligen Betreuenden Grundschule erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen.

Für die Betreuende Grundschule Katzenfurt ist die Höchstgrenze mit 80 Kindern erreicht.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. September 2024 in Kraft.

Sie wird hiermit ausgefertigt

Ehringshausen, den 05.07.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
Mock
Bürgermeister