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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 30/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Die Gemeindeverwaltung informiert - Halteverbot in der Austraße im Ortsteil Ehringshausen

Rot markierte Fläche - Bestehendes, eingeschränktes Halteverbot Blau markierte Fläche - Neu einzurichtendes, absolutes Halteverbot

Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Ehringshausen hat die Einrichtung eines Halteverbots in der Austraße im Ortsteil Ehringshausen angeordnet.

Konkret bedeutet dies, dass das bereits bestehende, eingeschränkte Halteverbot beginnend in Höhe der Volkshalle in Fahrtrichtung Ortsmitte/Kreisel bestehen bleibt, allerdings in Höhe der Hausnummer 16 enden wird.

Von dort wird künftig bis zur Einmündung „Lempstraße“ in Fahrtrichtung Ortsmitte/Kreisel ein absolutes Halteverbot gelten.

Grund für die Maßnahme ist die Gewährleistung der sicheren Benutzung der Gehwege insbesondere von Kindern in diesem Bereich.

Besucher von Anwohnern und Erziehungsberechtigte der Kinder der Kindertagesstätte bzw. der Schule werden gebeten, möglichst auch den Parkplatz an der Volkshalle zu nutzen.

Der Bauhof der Gemeinde Ehringshausen wird die Beschilderung in Kürze anbringen, entsprechende Kontrollen des Ordnungsamtes sind bereits angekündigt.