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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Betreuenden Grundschule in Ehringshausen

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen in der Sitzung am 21.07.2022 folgende 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Betreuenden Grundschule in Ehringshausen der Gemeinde Ehringshausen beschlossen:

Artikel 1

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2 Benutzungsgebühren

Die Höhe der Benutzungsgebühren ist abhängig vom gebuchten Modul. Dabei werden folgende Varianten angeboten:

An der Betreuenden Grundschule Ehringshausen:

Modul 1

Montag - Freitag von 7:00 Uhr - 08:05 Uhr + 11.30 Uhr - 13:30 Uhr, ohne Mittagsverpflegung

Monatsbeitrag 40,00 €, Geschwisterkind 20,00 €

Modul 2

Montag - Donnerstag von 7:00 Uhr - 08:05 Uhr + 11:30 Uhr - 16:30 Uhr, mit Mittagsverpflegung

Freitag von 7:00 Uhr - 08:05 Uhr + 11:30 Uhr - 15:30 Uhr, ohne Mittagsverpflegung

Monatsbeitrag 80,00 €, Geschwisterkind 40,00 € *)

Modul 3

Montag - Donnerstag von 12:30 Uhr - 16:30 Uhr, mit Mittagsverpflegung

Freitag von 12:30 Uhr - 15:30 Uhr, ohne Mittagsverpflegung

Monatsbeitrag 60,00 €, Geschwisterkind 30,00 €*)

*) bei den Modulen 2 und 3 ist die Essensbuchung verpflichtend (§ 5 Abs. 1 Satz 4 der Benutzungsordnung).

Bei verspäteter Abholung wird je angefangener Viertelstunde eine Zusatzgebühr von 5,00 € je Kind fällig, wobei eine verspätete Abholung pro Schuljahr kostenfrei bleibt.

Die Gebühr für die Sommerferienbetreuung beträgt bei dreiwöchiger Buchung 100,00 Euro, für das Geschwisterkind 50,00 Euro.

Bei Buchung des „Sommerferien-Einwochenmoduls“ beträgt die Gebühr 50,00 Euro pro Woche, für das Geschwisterkind 25,00 Euro pro Woche.

Die Gebühr für die Ferienbetreuung in den Oster- und Herbstferien beträgt 50,00 Euro pro Ferienwoche, für das Geschwisterkind 25,00 Euro.

Die Gebühren gelten für das erste Kind, das zweite sowie jedes weitere Kind zahlen die Hälfte.

Bei der Geschwisterkindregelung wird der jeweils „günstigere Tarif“ ermäßigt.

Artikel 2

§ 3 erhält folgende Fassung:

§ 3 Essensabrechnung

Für die Inanspruchnahme des Essensangebotes (§ 5 Benutzungsordnung) wird eine Essensgebühr fällig.

Die Gebühr für das Mittagessen wird vom Gemeindevorstand nach Maßgabe der tatsächlich entstehenden Kosten festgesetzt.

Bei einer verspäteten Abmeldung gem. § 5 Abs. 1 Satz 5 der Benutzungsordnung der Betreuenden Grundschule Ehringshausen ist die Essensgebühr ebenfalls zu entrichten.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. September 2022 in Kraft.

Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Ehringshausen, den 22.07.2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
Mock
Bürgermeister