Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen in der Sitzung am 21.07.2022 folgende 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Betreuenden Grundschule in Katzenfurt der Gemeinde Ehringshausen beschlossen:
§ 2 erhält folgende Fassung:
Die Höhe der Benutzungsgebühren ist abhängig vom gebuchten Modul. Dabei werden folgende Varianten angeboten:
An der Betreuenden Grundschule Katzenfurt:
Montag-Freitag von 7:00 Uhr - 8:00 Uhr und 11:30 Uhr - 13:30 Uhr, ohne Mittagsverpflegung
Monatsbeitrag 40,00 €, Geschwisterkind 20,00 €
Montag - Freitag von 7:00 Uhr - 8:00 Uhr und 11:30 Uhr - 16:30 Uhr, mit Mittagsverpflegung
Monatsbeitrag 80,00 €, Geschwisterkind 40,00 € *)
Montag - Freitag von 11:30 Uhr - 16:30 Uhr, mit Mittagsverpflegung
Monatsbeitrag 60,00 €, Geschwisterkind 20,00 € *)
*) bei den Modulen 2 und 3 ist die Essensbuchung verpflichtend (§ 5 Abs. 1 Satz 4 der Benutzungsordnung).
Mittagsbetreuungen ab 11.30 Uhr können einzeln hinzugebucht werden. Pro Mittagsbetreuung ist dafür ein Essenstaler im Wert von 3,50 € abzugeben.
Bei verspäteter Abholung wird je angefangener Viertelstunde eine Zusatzgebühr von 5,00 € je Kind fällig, wobei eine verspätete Abholung pro Schuljahr kostenfrei bleibt.
Die Gebühr für die Sommerferienbetreuung beträgt bei **)
dreiwöchige Betreuung (7:30 Uhr - 13:30 Uhr) 100,00 €
dreiwöchige Betreuung (7:30 Uhr - 16:30 Uhr) 150,00 €
einzelne Wochen (7:30 Uhr - 13:30 Uhr) pro Woche 50,00 €
einzelne Wochen (7:30 Uhr - 16:30 Uhr) pro Woche 70,00 €
Die Gebühr gilt für das erste Kind, das zweite sowie jedes weitere Kind zahlen die Hälfte.
Die Gebühr für die Ferienbetreuung in den Oster- und Herbstferien beträgt 50,00 Euro pro Ferienwoche, für das Geschwisterkind 25,00 Euro.
§ 3 erhält folgende Fassung:
Für die Inanspruchnahme des Essensangebotes (§ 5 Benutzungsordnung) wird eine Essensgebühr fällig.
Die Gebühr für das Mittagessen wird vom Gemeindevorstand nach Maßgabe der tatsächlich entstehenden Kosten festgesetzt.
Bei einer verspäteten Abmeldung (§ 5 Abs. 3 der Benutzungsordnung der Betreuenden Grundschule Katzenfurt) ist die Essensgebühr ebenfalls zu entrichten.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. September 2022 in Kraft.
Ehringshausen, den 22.07.2022