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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Bitz“, OT Kölschausen

Hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Bitz“, Ortsteil Kölschhausen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans gebilligt.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im Westen des Ortsteils Kölschhausen nördlich der Breitenbacher Straße, westlich des Mühlwegs und östlich der Lemp. Er umfasst die Flurstücke 22/3 und 23/6 der Flur 10 in der Gemarkung Kölschhausen.

Geltungsbereich (unmaßstäbliche Darstellung)

Die Bebauungsplanänderung und die Begründung können bei der Gemeindeverwaltung der

Gemeinde Ehringshausen Rathausstraße 1, 35360 Ehringshausen, Bauverwaltungsamt von

jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in

Kraft.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
    Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.“

Der Bebauungsplan wird mit Begründung nach Inkrafttreten zusätzlich in das Internet eingestellt und ist auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen einsehbar: https://www.ehringshausen.de

Ehringshausen, den 22.07.2024

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Ehringshausen
gez.
Mock
Bürgermeister