Hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Bitz“, Ortsteil Kölschhausen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im Westen des Ortsteils Kölschhausen nördlich der Breitenbacher Straße, westlich des Mühlwegs und östlich der Lemp. Er umfasst die Flurstücke 22/3 und 23/6 der Flur 10 in der Gemarkung Kölschhausen.
Geltungsbereich (unmaßstäbliche Darstellung)
Die Bebauungsplanänderung und die Begründung können bei der Gemeindeverwaltung der
Gemeinde Ehringshausen Rathausstraße 1, 35360 Ehringshausen, Bauverwaltungsamt von
jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in
Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.“
Der Bebauungsplan wird mit Begründung nach Inkrafttreten zusätzlich in das Internet eingestellt und ist auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen einsehbar: https://www.ehringshausen.de
Ehringshausen, den 22.07.2024