hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Ein in der Herborner Straße in Ehringshausen ansässiges feinmechanisches Unternehmen sucht zur Sicherung seiner Produktionsabläufe einen neuen Unternehmensstandort, auf dem die Produktionsanlagen so gebaut werden können, dass eine schwingungsfreie Fertigung durch die hochpräzisen Maschinen möglich ist. Die Anforderungen sind am Bestandsstandort in der nicht mehr gewährleistet, die Fehlerquote der Produkte und Produktionsausfälle nimmt in einem wirtschaftlich nicht mehr tragfähigen Maß zu. In Verbindung mit dem neuen Unternehmensstandort soll ein integratives Wohnprojekt verwirklicht werden, das in Verbindung mit einer Biogärtnerei auf eine weitgehende Selbstversorgung abstellt. Das Wohnprojekt sieht eine barrierefrei gestaltete Wohnanlage für Mehrgenerationenwohnen vor.
Auf Initiative der Vorhabenträger wird zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlagen für das Projekt der Bebauungsplan „Ober den Gräben“ aufgestellt.
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt im Planbereich landwirtschaftliche Nutzflächen dar. Zur Einhaltung des Entwicklungsgebots ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes einer Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.06.2022 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans OT Dillheim Nr. 4 „Ober den Gräben“ und für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die Vorentwürfe der Planunterlagen werden zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) in der Zeit von
auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen in das Internet eingestellt (https://www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren).
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne und zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an Bauverwaltungsamt@ehringshausen.de) vorgebracht werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Adresse s.o.) abgegeben werden.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad www.kubus-group.com>Stadtplanung>Aktuelle Beteiligungsverfahren
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan OT Dillheim Nr. 4 „Ober den Gräben“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Ehringshausen, den 05.09.2024