Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans inkl. Umweltprüfung mit Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz sowie Grünordnungsplan, ergänzende Fachgutachten sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen im Zeitraum vom
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ehringshausen, Rathausstraße 1, 35360 Ehringshausen, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen sowie die Bekanntmachung in dem o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen, unter der dem nachfolgend genannten Link:
https://www.Ehringshausen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt werden.
Anregungen können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: bauverwaltungsamt@Ehringshausen.de zu übermitteln.
Gem. § 3 (2), Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung und zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich belegt.
Darüber hinaus liegen folgende umweltrelevante Fachgutachten zur öffentlichen Einsichtnahme vor:
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen zur öffentlichen Einsichtnahme vor:
Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Geltungsbereiche und Entwürfe (nur Planteile) gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
Räumliche Lage der Teilgeltungsbereiche
(OpenStreetMap Grundlage - unmaßstäblich)
Entwurf und räumlicher Teilgeltungsbereich 1 (TG1) des
Bebauungsplans Nr. 13 / 1. Änderung „Vorm Kreuz, Unterm Haingraben, Oberm Weg“ (Planteil - unmaßstäblich)
Räumliche Teilgeltungsbereiche (TG 2 - 8) des Bebauungsplans
(Planteile - unmaßstäblich)
Ehringshausen, den 23.09.2022