hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 den Bebauungsplan OT Kölschhausen Nr. 6 „Am Mühlrain“ als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Gemeinde Ehringshausen, Rathausstraße 1, 35360 Ehringshausen, Bauverwaltungsamt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung, dem Umweltbericht, und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB nach Inkrafttreten ergänzend in das Internet eingestellt und ist auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen https://www.ehringshausen.de einsehbar und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht (https://bauleitplanung.hessen.de/ ).
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan OT Kölschhausen Nr. 6 „Am Mühlrain“
Ehringshausen, den 16.01.2025