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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ehringshausen (Lahn-Dill-Kreis) für das Haushaltsjahr 2024

1. Nachtragshaushaltssatzung 2024

Aufgrund der §§ 98 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen am 19.12.2024 folgende

1. Nachtragshaushaltssatzung

beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden

erhöht um EUR

vermindert um EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR festgesetzt

a)
im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

die Erträge

446.000

-

23.825.000

24.271.000

die Aufwendungen

474.000

-

24.457.000

24.931.000

der Saldo

-

28.000

- 632.000

- 660.000

im außerordentlichen Ergebnis

die Erträge

50.000

-

-

50.000

die Aufwendungen

12.000

-

-

12.000

der Saldo

38.000

-

-

38.000

b)
im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit

der Saldo der Einzahlungen und

Auszahlungen

62.000

-

522.500

584.500

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen

-

271.000

1.241.000

970.000

die Auszahlungen

-

548.000

2.673.000

2.125.000

der Saldo

262.000

-

- 1.432.000

- 1.155.000

aus Finanzierungstätigkeit

die Einzahlungen

-

-

-

-

die Auszahlungen

-

-

102.000

102.000

der Saldo

-

-

- 102.000

- 102.000

Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 672.500 € aus. Er gilt als ausgeglichen, da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 584.500 € die Auszahlungen für die ordentliche Kredittilgung in Höhe von 102.000 € übersteigen (§ 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO bzw. § 3 Abs. 3 GemHVO).

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 255.000 € festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 01.02.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Festlegungen für Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft bleiben unverändert.

35630 Ehringshausen, den 19.12.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez. Mock
Bürgermeister

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2024

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an folgenden Tagen im Rathaus, Kämmerei, Zimmer 306, während den Dienststunden öffentlich aus:

Donnerstag, den 23.01.2025 bis Mittwoch, den 05.02.2025

35630 Ehringshausen, den 17.01.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez. Mock
Bürgermeister
Die nach der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreises ist mit Schreiben vom 17. Januar 2025 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Mock,

gemäß § 97a i. V. m. den §§ 98, 102 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen die

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung Nachtrag 2024

a.

des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 102 HGO bis zu einer Höhe von

255.000 €

(i.W.: zweihundertfünfundfünfzigtausend Euro)

Der Nachtragshaushalt beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und wird unter folgender Auflage genehmigt:

Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs.3 HGO bekannt zu machen. Den Beleg dafür und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) i. S. v. § 97 Abs. 4 HGO bitte ich bis zum 15. Februar 2025 zu übersenden.

Im Auftrag

(Siegel)

Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat