Aufgrund der §§ 98 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen am 19.12.2024 folgende
beschlossen:
Mit dem Nachtragsplan werden
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| erhöht um EUR | vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt |
a) | im Ergebnishaushalt | ||||
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| im ordentlichen Ergebnis | ||||
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| die Erträge | 446.000 | - | 23.825.000 | 24.271.000 |
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| die Aufwendungen | 474.000 | - | 24.457.000 | 24.931.000 |
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| der Saldo | - | 28.000 | - 632.000 | - 660.000 |
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| im außerordentlichen Ergebnis | ||||
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| die Erträge | 50.000 | - | - | 50.000 |
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| die Aufwendungen | 12.000 | - | - | 12.000 |
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| der Saldo | 38.000 | - | - | 38.000 |
b) | im Finanzhaushalt | ||||
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit | ||||
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| der Saldo der Einzahlungen und | ||||
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| Auszahlungen | 62.000 | - | 522.500 | 584.500 |
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| aus Investitionstätigkeit | ||||
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| die Einzahlungen | - | 271.000 | 1.241.000 | 970.000 |
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| die Auszahlungen | - | 548.000 | 2.673.000 | 2.125.000 |
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| der Saldo | 262.000 | - | - 1.432.000 | - 1.155.000 |
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| aus Finanzierungstätigkeit | ||||
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| die Einzahlungen | - | - | - | - |
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| die Auszahlungen | - | - | 102.000 | 102.000 |
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| der Saldo | - | - | - 102.000 | - 102.000 |
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 672.500 € aus. Er gilt als ausgeglichen, da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 584.500 € die Auszahlungen für die ordentliche Kredittilgung in Höhe von 102.000 € übersteigen (§ 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO bzw. § 3 Abs. 3 GemHVO).
Kredite werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 255.000 € festgesetzt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 01.02.2024 beschlossene Stellenplan.
Die Festlegungen für Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft bleiben unverändert.
35630 Ehringshausen, den 19.12.2024
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an folgenden Tagen im Rathaus, Kämmerei, Zimmer 306, während den Dienststunden öffentlich aus:
Donnerstag, den 23.01.2025 bis Mittwoch, den 05.02.2025
35630 Ehringshausen, den 17.01.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Mock,
gemäß § 97a i. V. m. den §§ 98, 102 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen die
| a. | des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 102 HGO bis zu einer Höhe von | |
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| 255.000 € | (i.W.: zweihundertfünfundfünfzigtausend Euro) |
Der Nachtragshaushalt beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und wird unter folgender Auflage genehmigt:
Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs.3 HGO bekannt zu machen. Den Beleg dafür und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) i. S. v. § 97 Abs. 4 HGO bitte ich bis zum 15. Februar 2025 zu übersenden.
(Siegel)