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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellungen gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung

Feststellung

gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in den Ortsbeirat Kölschhausen der Gemeinde Ehringshausen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 4, Herr Steffen Petry hat mit Schreiben vom 02. Oktober 2023 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Kölschhausen Gemeinde Ehringshausen nachrückt:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

lfd. Nr. 2, Herr Daniel Hollfoth, Ehringshausen, 57 Stimmen.

Der bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in den Ortsbeirat Kölschhausen der Gemeinde Ehringshausen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 2, Herr Daniel Hollfoth hat mit Schreiben vom 06. Oktober 2023 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Kölschhausen Gemeinde Ehringshausen nachrückt:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

lfd. Nr. 3, Frau Gertrud Rauber, Ehringshausen, 51 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter Ralf Schaub, in Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Ehringshausen, 09.10.2023

Der Wahlleiter der
Gemeinde Ehringshausen
Gemeinde Ehringshausen
Rathausstraße 1
35630 Ehringshausen

Feststellung

gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in den Ortsbeirat Katzenfurt der Gemeinde Ehringshausen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 1, Herr Stephan Clößner hat mit Schreiben vom 25. September 2023 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Katzenfurt Gemeinde Ehringshausen nachrückt:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

lfd. Nr. 4, Herr Jürgen Will, Ehringshausen, 273 Stimmen.

Der bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in den Ortsbeirat Katzenfurt der Gemeinde Ehringshausen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 4, Herr Jürgen Will hat mit Schreiben vom 09. Oktober 2023 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU, erschöpft ist und damit kein(e) Bewerber(in) in den Ortsbeirat Katzenfurt der Gemeinde Ehringshausen nachrückt.

Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 KWG bleibt der Sitz unbesetzt; die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirats Katzenfurt der Gemeinde Ehringshausen vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend auf 6.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter Ralf Schaub, in Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Ehringshausen, 09.10.2023

Der Wahlleiter der
Gemeinde Ehringshausen
Gemeinde Ehringshausen
Rathausstraße 1
35630 Ehringshausen