Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Aktenzeichen: GF 3786581
Zur Ausführung einer Liegenschaftsvermessung
| Gemeinde Ehringshausen | Gemarkung Ehringshausen |
Lagebezeichnung Auf'm Borngraben / Zehnetfrei
| Flur | Flurstück(e) |
| 9 | 206/2, 277 |
| 13 | 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 8/3, 10, 11, 12/1, 12/2, 13/1, 55, 56, 57/1, 57/2, 59/1, 60/1, 65/1, 66/1, 168, 169/1, 170/3, 176/2, 186/1, 187, 219/9, 220/9, 299, 311, 314, 315, 318, 332/1, 335/3, 335/4, 336 |
| 14 | 66, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 109, 110, 111, 113, 114 |
werden wir voraussichtlich die Grundstücke betreten und dort Vermessungsarbeiten ausführen müssen.
Wir bitten die Grundstückseigentümer uns den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren.
Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 22 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. September 2012 (GVBl. S. 290).
Die Arbeiten beginnen am 13.11.2024 ab 10 Uhr.
Treffpunkt: Feldstraße 33, 35630 Ehringshausen (Kindergarten)
Es ist ihnen freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kosten, die Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten durch die Wahrnehmung des Termins oder der Teilnahme am Vermessungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
Um Beschädigungen an unterirdischen Anlagen und Leitungen möglichst von vornherein vermeiden zu können, bitten wir Sie, uns vor Beginn der Arbeiten die Ihnen bekannten Informationen über die Lage und den Verlauf solcher Einrichtungen auf Ihrem Grundstück zur Verfügung zu stellen.
Da Sie von den Ergebnissen der Vermessung, z. B. durch die Feststellung und Abmarkung von Grenzpunkten Ihres Grundstücks, unmittelbar betroffen sein werden, haben Sie Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Vermessungsarbeiten zu äußern (Anhörung).
Der Zeitpunkt der Anhörung wird nach Abschluss der Vermessungsarbeiten bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die bei der Vermessung angebrachten Pflöcke,
Grenzmarken und sonstigen Markierungen nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Marburg, den 25.10.2024
Mit freundlichen Grüßen