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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabschluss 2022

I. Jahresabschluss 2022

Gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen in ihrer Sitzung am 09.10.2025 den von der Revision des Kreisausschusses des Lahn-Dill-Kreis geprüften Jahresabschluss 2022 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.

Der Beschluss lautet wie folgt:

„Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie den dazugehörigen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung gemäß § 114 HGO.“

II. Öffentliche Einsichtnahme des Jahresabschlusses 2022

Der Jahresabschluss 2022 inkl. dem Schlussbericht der Revision liegt in der Zeit vom 06.11.2025 bis 18.11.2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus Ehringshausen, Rathausstr. 1, Zimmer 306, aus.

Zudem wird der Jahresabschluss 2022 inkl. dem Schlussbericht der Revision ab Donnerstag, den 06.11.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Ehringshausen unter www.ehringshausen.de Rathaus & Politik > Politik > Haushalt und Finanzen zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Ehringshausen, 28. Oktober 2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez. Keiner
Erster Beigeordneter