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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 47/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aufkommensneutrale Grundsteuer B sowie Verzicht auf die Erhebung der Grundsteuer A ab dem Jahr 2025

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes musste die Grundsteuer bis zum Jahr 2025 neu geregelt werden.

Die bisherige Grundsteuer fußte auf veraltete Werte - so stammten Bewertungen teilweise aus den 60er/ 70er Jahren. Eigentümer älterer Gebäude hatten im Vergleich zu den Eigentümern neuerer Objekte einen sehr geringen Grundsteuermessbetrag und profitierten somit Jahrzehnte lang von einer geringen Grundsteuer.

„Das ist ungerecht“ - urteilte das Bundesverfassungsgericht 2018 und so mussten in ganz Deutschland die veralteten Grundlagen ab 2025 durch eine neue Grundsteuer ersetzt werden.

Hierzu wurden seit 2022 unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet.

Aufgrund der von Ihnen erklärten Angaben sowie weiteren Grundlagen wie z.B. der jeweilige Bodenrichtwert hat das Finanzamt für alle Flächen einen Grundsteuermessbetrag festgesetzt.

Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Ehringshausen multipliziert und ergibt die jährliche festgesetzte Grundsteuer.

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 19.09.2024 einen Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 von 295 % beschlossen.

Mit dem gewählten Hebesatz von 295 % beläuft sich das Grundsteueraufkommen der Gemeinde Ehringshausen, wie in den vergangenen Jahren drei Jahren auf 1.157.000 €.

Zudem wird aus verwaltungsökonomischen Gründen ab dem Jahr 2025 auf die Erhebung der Grundsteuer A, dies betrifft alle land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke, komplett verzichtet.