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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung Vorkaufsrecht

Satzung

über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB

Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen in der Sitzung am 13.11.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Anordnung des Vorkaufsrechts

Der Gemeinde steht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die in § 2 definierten Bereiche ein besonderes Vorkaufsrecht zu.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

Detailbereich Knoten Wetzlarer Straße/Eisensteinweg:

Gemarkung Ehringshausen, Flur 13

Flurstücke 113/1, 230/115.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Eisensteinweges könnte der zweite Verkehrsanschluss von der Wetzlarer Straße zum Neubaugebiet Borngraben/Zehnetfrei optimiert werden.

Detailbereich Fußweg am Lempbach:

Gemarkung Ehringshausen, Flur 16

Flurstücke 48, 139, 140 und 61/2

Die bereits vorhandenen Wegeflächen am Lempbach sollten ergänzt werden. Hierdurch wird die vorhandene innerörtliche Grünzone aufgewertet und für jedermann begehbar. Durch die Lage im Überschwemmungsgebiet sind hier zukünftig möglicherweise Hochwasserschutzmaßnahmen planbar.

Detailbereich Am Bahnhof

Gemarkung Ehringshausen, Flur 20, Flurstück 46/5

Gemarkung Ehringshausen, Flur 21, Flurstücke 41/5, 41/9, 41/10, 41/11

Der Standort soll langfristig gesichert werden und zudem die Möglichkeit zur Erweiterung der P+R- Anlage geschaffen werden. Durch den engen Straßenverlauf mit zunehmenden LKW- Verkehr soll zudem die Option zu einer Verbreiterung der Straße geschaffen werden.

Detailbereich Kreisverkehr beim Combi-Markt, heute Penny-Markt

Gemarkung Dillheim, Flur 5, Flurstücke 475 und 476

Gemarkung Ehringshausen, Flur 7 Flurstück 700

Durch einen Kreisverkehr könnte eine bessere Lenkung der Verkehrsführung erreicht werden. Die jeweiligen Detailbereiche sind in den Lageplänen, die Bestandteil dieser Satzung sind, dargestellt.

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungen vom 25.10.2001 sowie vom 29.04.2004 über ein besonderes Vorkaufsrecht außer Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Ehringshausen, den 13.11.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
Mock
Bürgermeister
Anlage zu Vorkaufsrechtssatzung 2025