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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2023

I.

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ehringshausen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 98 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen am 16.11.2023 folgende

1. Nachtragshaushaltssatzung

beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden

Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 1.033.300 € aus. Er gilt als ausgeglichen, da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.245.200 € die Auszahlungen für die ordentliche Kredittilgung in Höhe von 126.000 € übersteigen (§ 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO bzw. § 3 Abs. 3 GemHVO).

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 26.01.2023 beschlossene Stellenplan inklusive der am 16.11.2023 beschlossenen Änderungen.

§ 8

Die Festlegungen für Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft bleiben unverändert.

35630 Ehringshausen, den 16.11.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez. Mock
Bürgermeister

II.

Bekanntmachung der Nachtragssatzung 2023

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Herr Bürgermeister Mock,

gemäß § 97a i. V. m. den §§ 98, 102 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. S.142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen die

Aufsichtsbehördliche Genehmigung bzgl. des 1. Nachtrags 23

a.

des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 102 HGO bis zu einer Höhe von

150.000 €

(i.W.: hundertfünfzigtausend Euro)

Die Haushaltssatzung 2023 beinhaltete originär im Sinne der §§ 92 bis 105 (HGO) keine genehmigungsbedürftigen Bestandteile. Insofern war keine aufsichtsbehördliche Genehmigung in der ursprünglichen Satzung erforderlich.

Die Genehmigung der vorgelegten Nachtragssatzung ist i.S.d. § 98 HGO mit der Auflage verbunden, die modifizierte Aufsichtsbehördliche Genehmigung inkl. Haushaltsbegleitverfügung der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs.3 HGO in geeigneter Form bekannt zu machen ist. Den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) i.S.v. § 97 Abs.4 HGO bitte ich bis zum 20. Dezember 2023 zu übersenden.

In Vertretung
(Siegel)
gez. Jochem
Verwaltungsoberrat

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.11.2023 bis zum 20.12.2023 während der Öffnungszeiten im Rathaus, Kämmerei, Zimmer 14a, öffentlich aus.

35630 Ehringshausen, den 24.11.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez. Mock
Bürgermeister