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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Bitz“, Gemeinde Ehringshausen, Ortsteil Kölschhausen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Bitz“ sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Bitz“ liegt im Westen des Ortsteils Kölschhausen nördlich der Breitenbacher Straße, westlich des Mühlwegs und östlich der Lemp. Er umfasst die Flurstücke 22/3 und 23/6 der Flur 10 in der Gemarkung Kölschhausen. Damit wird ein Teilbereich des Bebauungsplans „In der Bitz“ überplant.

Geltungsbereich (unmaßstäbliche Darstellung)

Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung eines eingeschränkten Gewerbegebiets in ein Mischgebiet.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Bitz“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Ehringshausen unter www.ehringshausen.de unter der Rubrik >>Bauen >> Bebauungspläne im Verfahren veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und

heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Gemeinde Ehringshausen im Bauverwaltungsamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen öffentlich aus und können während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann elektronisch an die Adresse: info@ehringshausen.de abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Ehringshausen personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Gemäß § 4b BauGB wurde für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“

Ehringshausen, den 25.01.2024

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Ehringshausen
gez.
Mock
Bürgermeister