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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserbeschaffungsverband Wasserwerke Dill Südkreis

Bekanntmachung

des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd, Sinn, über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2026

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26. November 2025 einstimmig den vorgelegten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzt.

Wirtschaftsplan

des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd in Sinn für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Aufgrund § 8, Ziff. 5 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd in der Fassung vom 01.01.2014, zuletzt geändert zum 01.01.2024 und des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 26.11.2025 wird die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wie folgt beschlossen:

1

Der Wirtschaftsplan für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen

auf

2.323.445,00 €

in den Aufwendungen

auf

2.238.150,00 €

Überschuss

85.295,00 €

Im Vermögensplan

in der Einnahme

auf

426.000,00 €

In der Ausgabe

auf

426.000,00 €

festgesetzt.

2

Der Grundbeitrag zur Deckung der nicht über die Wasserabnahmebeiträge gedeckten Kosten wird gem. § 27 Abs. 3 der Verbandssatzung für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 vorläufig wie folgt festgesetzt:

Gemeinde/Stadt

Einwohner

30.06.2025

Anteil Gemeinde/Stadt

2026

Angelburg

3.391

35.518,59 €

Aßlar

13.094

137.151,42 €

Breitscheid

4.683

49.051,48 €

Dietzhölztal

5.470

57.294,81 €

Driedorf

2.614

27.380,01 €

Ehringshausen

9.628

100.847,25 €

Eschenburg

10.031

105.068,43 €

Greifenstein

6.580

68.921,36 €

Herborn

5.597

58.625,06 €

Leun

5.806

60.814,20 €

Mengerskirchen

4.130

43.259,15 €

Sinn

6.546

68.565,24 €

Gesamt

77.570

812.497,00 €

3

Der Wasserabnahmebeitrag für die Wasserlieferungen wird wie folgt festgesetzt:

Für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2026:

Verbandsmitglieder

Für die Mindestabnahmemenge und die darüber hinausgehende

Wassermenge  —  0,64 €/cbm, netto

Nichtmitglieder

Für die abgenommene Wassermenge  —  1,58 €/cbm, netto

4

Eine Neuaufnahme von Krediten ist nicht erforderlich.

Umschuldungen sind keine erforderlich.

5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Kalenderjahr 2026 zur Aufrechterhaltung des Betriebes in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

6

Die einzelnen Kostenstellen im Erfolgsplan werden als gegenseitig deckungsfähig erklärt.

7

Es wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 450.000,00 € für die Fortführung der Aufstockung der Büroräume auf dem Wasserwerk Mademühlen im Jahr 2027 veranschlagt.

gez. Lay
Verbandsvorsteher

Der vorstehende Wirtschaftsplan des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist erteilt.

Regierungspräsidium Gießen

Gz.: 1060-13-03-m-0400-00004#2025-00004

Datum: 15. Dezember 2025

Bearbeiter/in: Julika Sintje Lückel i. V.

Tel. +49 (641) 303 2175

Zustimmung

Hiermit erteile ich dem Wasserbeschaffungsverband Wasserwerke Dillkreis Süd mit Sitz in Sinn unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Zustimmung

1.

zur Inanspruchnahme der in Ziffer 7 des Beschlusses über die Festsetzung des Wirtschaftsplans des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen für das Jahr 2027 in Höhe von

450.000,00 €

(in Worten: vierhundertfünfzigtausend Euro)

gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) i. V. m. § 2 Abs. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) i. V. m. § 102 Abs. 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO);

2.

zu dem in Ziffer 5 des vorgenannten Festsetzungsbeschlusses für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Höchstbetrag an Kassenkrediten, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 75 Abs. 3 WVG i. V. m. § 2 Abs. 2 HWVG i. V. m. § 105 HGO.

Im Auftrag
(S) — Schneider
Leitende Regierungsdirektorin

Der Wirtschaftsplan 2026 liegt in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 10.02.2026 in der Geschäftsstelle des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd, Kirchstraße 12, 35764 Sinn, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Sinn, 21.01.2026

Wasserbeschaffungsverband

Wasserwerke Dillkreis Süd  — gez. Lay, Verbandsvorsteher