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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

gemäß § 83 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Vereinfachte Umlegung Gemarkung Dreisbach Flur 10

Gebiet „Auf dem Kirchenacker“

In der Vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Dreisbach, Flur 10 für das Gebiet „Auf dem Kirchenacker““ wird nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 20.11.2023 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung am 14.12.2023 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung wird der bisherige Rechtzustand durch den im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtzustand ersetzt.

Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der neuen Grundstücke und Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs.2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.

Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden diese Bestandteil dieses Grundstückes (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die Geldleistungen sind fällig.

Ehringshausen, den 14.12.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez.
Mock
Bürgermeister