Gebiet „Auf dem Kirchenacker“
In der Vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Dreisbach, Flur 10 für das Gebiet „Auf dem Kirchenacker““ wird nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 20.11.2023 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung am 14.12.2023 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung wird der bisherige Rechtzustand durch den im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtzustand ersetzt.
Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der neuen Grundstücke und Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs.2 BauGB).
Soweit im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.
Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden diese Bestandteil dieses Grundstückes (§ 83 Abs. 3 BauGB).
Die Geldleistungen sind fällig.
Ehringshausen, den 14.12.2023