Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

9. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.03.2025 (GVBl. 2025 Nr. 16), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVBl. S. 473, 475), der §§ 1 bis 5a, 6a und 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (BGBl. I S. 1142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2023 (BGBl. I S. 357), und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung vom 09.06.2016 (GVBl. I S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023 (GVBl. S. 384, 353), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen in ihrer Sitzung am 11.12.2025 folgende

9. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung [EWS]

vom 05.12.2013

beschlossen:

Artikel 1

§ 25 Absatz 1 der Entwässerungssatzung erhält folgenden Wortlaut:

(1)

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr pro m3 Frischwasserverbrauch beträgt 3,05 Euro.

Artikel 2

§ 23 Absatz 1 der Entwässerungssatzung erhält folgenden Wortlaut:

(1)

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,49 Euro jährlich erhoben.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Ehringshausen, den 12.12.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
Mock
Bürgermeister