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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Ehringshausen (Lahn-Dill-Kreis) für das Haushaltsjahr 2023

I. Haushaltssatzung 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen am 26. Januar 2023 folgende

Haushaltssatzung

beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

22.814.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

22.785.000 €

mit einem Saldo von

29.000 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

130.0000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

130.0000 €

mit einem Überschuss von

159.000 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.272.200 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.551.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.059.000 €

mit einem Saldo von

-3.508.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

126.000 €

mit einem Saldo von

-126.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von

2.361.800 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

420 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes am 26. Januar 2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft.

1.) Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrags der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. der gesamten Auszahlungen (Finanzhaushalt) festgesetzt.

2.) Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO bis zu einem Betrag von 30.000 € sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 15.000 € gelten als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

3.) Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten ab einem Betrag von 100.000 € als Vorhaben von erheblicher finanzieller Bedeutung.

35630 Ehringshausen, den 26.01.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez. Mock
Bürgermeister

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich

bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an folgenden Tagen im Rathaus, Kämmerei, Zimmer 14a, während den Dienststunden öffentlich aus:

Donnerstag, den 23. Februar 2023 bis Freitag, den 24. Februar 2023,

Montag, den 27. Februar 2023 bis Freitag, den 10. März 2023

Ehringshausen, den 15.02.2023

Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Ehringshausen
gez. Jürgen Mock
Bürgermeister