Am 13.02.2024 waren laut Bescheid fällig:
Die Abrechnung der Grundbesitzabgaben für das Jahr 2023
Am 15.02.2024 waren laut Bescheid fällig:
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens umgehend an die Gemeindekasse Ehringshausen zu entrichten.
Auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren wird hingewiesen. Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie über unsere Homepage www.ehringshausen.de downloaden und offline ausfüllen.
Bei nicht pünktlicher Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, die Mahnung und Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren durchzuführen.
Hierbei kann auf die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen nicht verzichtet werden.
Die Mahngebühren betragen mindestens 6,00 € und sind von der Höhe der angemahnten Forderung abhängig.
| Zur Überweisung nutzen Sie bitte folgende Konten: | |
| Sparkasse Wetzlar | IBAN: DE75 5155 0035 0022 0004 18 |
| Volksbank Mittelhessen | IBAN: DE80 5139 0000 0071 5081 02 |