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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeindekasse Ehringshausen

Öffentliche Erinnerung zur Zahlung folgender Steuer und Abgaben

Am 13.02.2024 waren laut Bescheid fällig:

Die Abrechnung der Grundbesitzabgaben für das Jahr 2023

Am 15.02.2024 waren laut Bescheid fällig:

  1. Die erste Rate 2024 für Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, Wasser- und Kanalgebühren sowie für versiegelte Flächen
  2. Die Hundesteuer für das erste Halbjahr 2024
  3. Die Gewerbesteuervorauszahlung für das erste Quartal 2024

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens umgehend an die Gemeindekasse Ehringshausen zu entrichten.

Auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren wird hingewiesen. Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie über unsere Homepage www.ehringshausen.de downloaden und offline ausfüllen.

Bei nicht pünktlicher Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, die Mahnung und Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren durchzuführen.

Hierbei kann auf die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen nicht verzichtet werden.

Die Mahngebühren betragen mindestens 6,00 € und sind von der Höhe der angemahnten Forderung abhängig.

Zur Überweisung nutzen Sie bitte folgende Konten:

Sparkasse Wetzlar

IBAN: DE75 5155 0035 0022 0004 18

Volksbank Mittelhessen

IBAN: DE80 5139 0000 0071 5081 02

i. A. Henrich
Kassenleiter