Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen am 30.01.2025 folgende
beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.096.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 26.151.000 € |
| mit einem Saldo von | -1.055.000 € |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Fehlbedarf von | -1.055.000 € |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 449.800 € |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 824.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.947.000 € |
| mit einem Saldo von | -2.123.000 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 103.000 € |
| mit einem Saldo von | -103.000 € |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf von | 1.776.200 € |
festgesetzt.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag von 1.055.000 € aus. Der Haushaltsausgleich ist durch den Rückgriff auf die ordentliche Rücklage (§ 24 GemHVO) sichergestellt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.540.000 € festgesetzt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern richten sich nach der am 19.09.2024 durch die Gemeindevertretung beschlossene Hebesatzsatzung. Sie wurden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | Auf die Erhebung der Grundsteuer A wird verzichtet. | |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 295 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes am 30.01.2025 beschlossene Stellenplan.
Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft.
| 1.) | Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrags der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. der gesamten Auszahlungen (Finanzhaushalt) festgesetzt. |
| 2.) | Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO bis zu einem Betrag von 30.000 € sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 15.000 € gelten als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben. |
| 3.) | Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten ab einem Betrag von 100.000 € als Vorhaben von erheblicher finanzieller Bedeutung. |
35630 Ehringshausen, den 30.01.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an folgenden Tagen im Rathaus, Kämmerei, Zimmer 306, während den Dienststunden öffentlich aus:
Donnerstag, den 27. Februar 2025 bis Freitag, den 28. Februar 2025,
Montag, den 03. März 2025 bis Freitag, den 07. März 2025.
Montag, den 10. März 2025 bis Mittwoch, den 12. März 2025
Ehringshausen, den 19.02.2025
Die nach der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreises ist mit Schreiben vom 19.02.2025 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
| I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung (ABG) der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Ehringshausen |
| Büro des Landrats - Kommunal- und Finanzaufsicht - Datum: 19. Februar 2025 Mein Aktenzeichen: 10.1-2-FA97a-532008 Ansprechpartner: Frau Schaffner |
Gemäß den §§ 97, 97a und 102 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell geltenden Fassung, erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen aufgrund der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 30. Januar 2025 folgende
| a) | des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 102 HGO bis zu einer Höhe von |
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| 1.540.000 € (i. W eine Million fünfhundertvierzigtausend Euro). |
Die Haushaltssatzung 2025 beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und ist mit folgenden Auflagen verbunden:
(Siegel)