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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ehringshausen (Lahn-Dill-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

I. Haushaltssatzung 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen am 30.01.2025 folgende

Haushaltssatzung

beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

25.096.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

26.151.000 €

mit einem Saldo von

-1.055.000 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Fehlbedarf von

-1.055.000 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

449.800 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

824.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.947.000 €

mit einem Saldo von

-2.123.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

103.000 €

mit einem Saldo von

-103.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von

1.776.200 €

festgesetzt.

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag von 1.055.000 € aus. Der Haushaltsausgleich ist durch den Rückgriff auf die ordentliche Rücklage (§ 24 GemHVO) sichergestellt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.540.000 € festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern richten sich nach der am 19.09.2024 durch die Gemeindevertretung beschlossene Hebesatzsatzung. Sie wurden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

Auf die Erhebung der Grundsteuer A wird verzichtet.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

295 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes am 30.01.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft.

1.)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrags der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. der gesamten Auszahlungen (Finanzhaushalt) festgesetzt.

2.)

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO bis zu einem Betrag von 30.000 € sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 15.000 € gelten als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

3.)

Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten ab einem Betrag von 100.000 € als Vorhaben von erheblicher finanzieller Bedeutung.

35630 Ehringshausen, den 30.01.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez. Mock
Bürgermeister
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an folgenden Tagen im Rathaus, Kämmerei, Zimmer 306, während den Dienststunden öffentlich aus:

Donnerstag, den 27. Februar 2025 bis Freitag, den 28. Februar 2025,

Montag, den 03. März 2025 bis Freitag, den 07. März 2025.

Montag, den 10. März 2025 bis Mittwoch, den 12. März 2025

Ehringshausen, den 19.02.2025

Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Ehringshausen
gez. Jürgen Mock
Bürgermeister

Die nach der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreises ist mit Schreiben vom 19.02.2025 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung (ABG) der Haushaltssatzung 2025

der Gemeinde Ehringshausen

Büro des Landrats

- Kommunal- und Finanzaufsicht -

Datum: 19. Februar 2025

Mein Aktenzeichen: 10.1-2-FA97a-532008

Ansprechpartner: Frau Schaffner

Gemäß den §§ 97, 97a und 102 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell geltenden Fassung, erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen aufgrund der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 30. Januar 2025 folgende

Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2025

a)

des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 102 HGO bis zu einer Höhe von

1.540.000 € (i. W eine Million fünfhundertvierzigtausend Euro).

Die Haushaltssatzung 2025 beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und ist mit folgenden Auflagen verbunden:

Auflagen

  1. Über die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist die Gemeindevertretung in geeigneter Form zu informieren (§ 50 Abs.3 HGO). Den Beleg für die Information und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) bitte ich Sie bis zum 30. März 2025 zu übersenden.
  2. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 hat fristgerecht im Sinne der derzeit geltenden Vorgaben des § 112 Abs. 5 HGO bis zum 30. April 2025 zu erfolgen. Die sich aus § 112 Abs. 5 HGO ergebenden Informationspflichten sind bis zum 25. Mai 2025 zu erfüllen.
  3. An Ihrem Berichtswesen im Sinne der Regelungen des § 28 GemHVO möchte ich gerne auch 2025 teilhaben und bitte deswegen um Information innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Stichtag zu dem Sie den Gremien berichten.
Im Auftrag

(Siegel)

Jochem
Verwaltungsoberrat