Das Kommunalwahlsystem wird bereits seit der Kommunalwahl am 18. März 2001 in Hessen unverändert praktiziert. Das auf Wahlvorschlägen in Listenform basierende Verhältniswahlsystem ist mit Elementen der Personenwahl angereichert.
Zentrales Merkmal dieses kombinierten Listen- und Personenauswahlverfahrens ist es, dass jede/r Wähler/in so viele Stimmen abgegeben darf wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu besetzen sind.
Diese Stimmen dürfen -einzeln oder gehäuft- an Bewerber/innen aus verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben werden.
Die auf diese Weise auf jede/n Bewerber/in entfallende Zahl an Personenstimmen entscheidet darüber, wer aus der jeweiligen Liste für den betreffenden Wahlvorschlag in die Vertretungskörperschaft einzieht; der von der Aufstellungsversammlung der Partei oder Wählergruppe vergebene Listenplatz ist hierfür nicht maßgeblich.
Im Einzelnen hat jede/r Wähler/in nach § 18 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
Um den Wählerinnen und Wählern die Wahl zu erleichtern, wurden auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen (www.ehringshausen.de) Musterstimmzettel zum Download eingestellt; außerdem sind Musterstimmzettel im Rathaus, Rathausstr. 1, im Bereich des Meldeamtes, erhältlich bzw. dort ausgelegt.
Diese entsprechen inhaltlich dem amtlichen Stimmzettel, sind jedoch deutlich als „Muster“ gekennzeichnet. Die Rückseite der Stimmzettel -mit mehr als einem Wahlvorschlag- ist mit einem Text versehen, der „Regeln zur Stimmabgabe“ enthält.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen steht Ihnen das Wahlamt insbesondere unter den Telefonnummern 06443-609-15 (Herr Schaub, email: r.schaub@ehringshausen.de oder 06443/609-11 (Frau Gierhardt, email: k.gierhardt@ehringshausen.de) gerne zur Verfügung.