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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 1/2023
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Zeiskam

Auszug aus der Niederschrift über die 29. Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 19.12.2022

1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar - Anpassung der Flächennutzungsplanung an die Ziele der Raumordnung; Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht des Vertreters des Planungsbüros bzgl. der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar - Anpassung der Flächennutzungsplanung an die Ziele der Raumordnung - zur Kenntnis.

In der Berechnung des kommunalen Wohnbauflächenbedarfs kam eine Flächenreserve des Innenbereiches zum Abzug. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, um welche Fläche es sich hier genau handelt.

Klimaschutzmanagement in der Verbandsgemeinde Bellheim; Ziele und Aufgaben der Klimaschutzmanagerin

Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung der Klimaschutzmanagerin mit den Zielen und Aufgaben des Klimaschutzmanagements in der Verbandsgemeinde Bellheim zur Kenntnis.

Antrag auf Beratung bzgl. Photovoltaik auf gemeindeeigenen Dächern

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird gebeten, die aktuell eingegangene Statik Beurteilung des Ingenieurbüros für Photovoltaik auf der Fuchsbachhalle und des Sportheimes kritisch zu prüfen.

Ebenso soll die Möglichkeiten von Photovoltaik auf den Dächern der Anbauten und von vertikalen Photovoltaikflächen geprüft werden.

Sollte bis zur nächsten Ratssitzung keine Weiterentwicklung dieses Tagungsordnungspunktes vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt ein Planungsbüro hinzuzuziehen.

Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Zeiskam

Der Ausschuss hat den Jahresabschluss 2021 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:

1.

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt.

2.

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tat­sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden.

3.

Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

4.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt.

5.

Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanz­rechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

6.

Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt.

7.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt.

8.

Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungs­prüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind.

Der Gemeinderat folgt aufgrund dieses Ergebnisses dem einstimmigen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt einstimmig den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Zeiskam für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 Abs. 1 GemO fest und erteilt sowie der Ortsbürgermeisterin, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim die Entlastung.

Anpassung der Realsteuerhebesätze aufgrund der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes

Der Gemeinderat Zeiskam folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses Zeiskam und beschließt einstimmig die Anpassung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A von 310 v. H. auf 355 v. H., bei der Grundsteuer B von 410 v. H. auf 465 v. H. und bei der Gewerbesteuer von 400 v. H. auf 415 v. H.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Spenden für die Förderung der Heimatpflege, hier: Kirwe 2022, an.

Kreditaufnahme für Investitionen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Darlehensaufnahme von 550.000 €. Der Schuldendienst ist vierteljährlich nachträglich zu erbringen. Die Zinsbindung und die Laufzeit sollen 30 Jahre betragen. Nach einer Angebotsanfrage bei verschiedenen Kreditinstituten wird die Bürgermeisterin ermächtigt den Darlehensvertrag mit dem günstigsten Anbieter abzuschließen.

Sanierung Grundschule Zeiskam: Beauftragung Fachplaner

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die erforderlichen Ingenieurleistungen für die weitere Planung der Grundschulsanierung zu vergeben.

Aufstellung eines Bebauungsplanes "Im Häg, 2. Änderung"; Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Fassung des Bebauungsplans „Im Häg, 2. Änderung“ als Entwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Unterrichtung über eine überörtliche Prüfung

Der Gemeinderat nimmt die Information hinsichtlich der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung zustimmend zur Kenntnis.

Festlegung des Datums für das Festwochenende für die 1250 Jahr Feier in 2024

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport an und beschließt einstimmig die Durchführung des Festwochenendes zum 1250-jährigen Dorfjubiläum vom 21. bis 23. / 24. Juni 2024.

Unterrichtung über Verträge § 33 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat nimmt die Unterrichtung über Verträge gem. § 33 Abs. 2 GemO zur Kenntnis.

Erlass einer Sondernutzungssatzung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die in der Sitzungsvorlage beigefügte Anlage: „Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Zeiskam mit Gebührenverzeichnis“.

Bauvoranfrage - Neubau von zwei Einfamilienhäusern, Hauptstraße

Unter Vorbehalt einer schriftlichen Rücknahme der Bauvoranfrage beschließt der Gemeinderat einstimmig, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses im straßenseitigen Grundstücksbereich in der Hauptstraße zu erteilen und für den Neubau eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich das Einvernehmen zu versagen.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 19.12.2022 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Personalangelegenheiten und Pachtangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/