Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bellheim folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Die Abwasserentgelte werden entsprechend der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 16.12.2009 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Einmalige Beiträge |
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| 1.1 | Schmutzwasser (§§ 2 und 5 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) |
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| a) Der Beitragssatz für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage beträgt je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche |
5,10 € |
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| b) Beitragssatz für die räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage beträgt je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche |
10,07 € |
| 1.2 | Niederschlagswasser (§§ 2 und 6 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) |
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| a) Der Beitragssatz für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage beträgt pro qm mit Abflussbeiwerten vervielfachter Grundstücksfläche |
14,49 € |
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| b) Der Beitragssatz für die räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage beträgt pro qm mit Abflussbeiwerten vervielfachter Grundstücksfläche |
16,05 € |
| 2. | Laufende Entgelte |
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| 2.1 | Schmutzwasserbeseitigung (§ 18 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) |
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| Die Benutzungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser |
2,10 € |
| 2.2 | Einleitung von Niederschlagswasser (§ 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) |
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| Der Beitragssatz beträgt pro Quadratmeter Abflußfläche |
0,40 € |
| 2.3 | Wiederkehrender Beitrag für Straßenentwässerung |
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| Der Beitragssatz beträgt pro Quadratmer Straßenfläche |
0,49 € |
| 2.4 | Gebühr für die Abfuhr und Behandlung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben (§ 22 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) |
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| Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter angelieferten Abwassers |
30,30 € |
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Bellheim vom 15.12.2021 außer Kraft.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.