Fuchsbachhalle: Errichtung einer 2. PV-Anlage zur Volleinspeisung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
| 1. | Der Beschluss vom 04.11.2024 über die Errichtung von zwei Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Fuchsbachhalle wird aufgehoben. |
| 2. | Die Photovoltaikanlage Nr. 1 mit einer Leistung von 30 kWp für den Selbstverbrauch mit Batteriespeicher und elektrothermischem Modul wird errichtet. Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 35.000 € an. Die Verwaltung wird nach der Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens ermächtigt den wirtschaftlichsten Bieter mit den Arbeiten zu beauftragen. Der Ortsgemeinderat wird über die Vergabe in einer der nächsten Sitzungen unterrichtet. |
| 3. | Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird der Errichtung der Photovoltaikanlage Nr. 2 mit einer Leistung von ca. 20 kWp zugestimmt. Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 25.000 € an. |
| 4. | Die notwendigen Kosten für beide PV-Anlagen werden im Rahmen des Haushalts 2025/2026 zur Verfügung gestellt. |
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 – Erlass einer Hebesatzsatzung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die der Sitzungsvorlage beigefügten Hebesatzsatzung für das Jahr 2025.
Auswahl der Fläche für die Waldstilllegung bzgl. der Förderung des klimaangepassten Waldmanagements
Der Gemeinderat beschließt einstimmig für die natürliche Waldentwicklung nach dem 12. Kriterium der Förderung des Klimaangepassten Waldmanagements die Option II (Lustadter Grenze, Waldorte I 7 a und I 8 a) nach dem der Sitzungsvorlage beigefügtem Plan.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat nimmt gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung einstimmig die Spenden
| 1) | in Höhe von 3.773,59 € für die 1250 Jahrfeier der Gemeinde Zeiskam |
| 2) | in Höhe von 550,00 € für die Kirwe Zeiskam |
| 3) | sowie die Sachspende an einer digitalen Tafel für die Grundschule Zeiskam |
an.
Bewerbung KuLaDig RLP-Ausschreibung als Modellprojekt
Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer Bewerbung für das Förderprogramm Kultur-Land-Digital Rheinland-Pfalz ("KuLaDig RLP") zu.
Aufstellung des Bebauungsplans „Zeiskamer Mühle, 1. Änderung“; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zeiskamer Mühle, 1. Änderung“; Abwägungs- und Satzungsbeschluss:
| 1. | Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Diese Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Der Bebauungsplan „Zeiskamer Mühle, 1. Änderung“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. |
Aufstellung des Bebauungsplans „Großmarkt, 1. Änderung und Erweiterung“
a) Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Bellheim im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der 16. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Bellheim gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.
b) Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zur Sicherung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Sicherung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans „Großmarkt, 1. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 26.11.2024 zu.
c) Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Großmarkt, 1. Änderung und Erweiterung“:
| 1. | Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschläge abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Der Bebauungsplan „Großmarkt, 1. Änderung und Erweiterung“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. |
Bauantrag - Umbau des Wohnhauses zur Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit, Klosterhof
Einstimmig wird das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Umbau des Wohnhauses zur Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit auf dem Klosterhof wird vorbehaltlich der positiven Prüfung der Privilegierung erteilt.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderats Zeiskam am 11.12.2024 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter https://bellheim.ris-portal.de