Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für die Mittelgasse in Zeiskam werden die Zeichen 286-10 „Eingeschränktes Halteverbot Anfang“ und 286-20 „Eingeschränktes Halteverbot Ende“, vor den Anwesen 8 bis 11, sowie vor dem Anwesen 9, angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.
Wie weisen darauf hin, dass sich der Sammelplatz für die Müllgefäße ab dem 17.03.2023 wieder an der Sitzgruppe auf dem Parkplatz befindet. Die betroffenen Anwohner sollen ab Donnerstag, 16.03.2023 in den Nachmittagsstunden die entsprechenden Mülltonnen, gelben Säcke und Glasboxen dort gesammelt abstellen.
Wir bitten um Beachtung!