Titel Logo
Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 10/2023
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ottersheim für die Jahre 2023 und 2024 vom 23.12.2022

für die Jahre 2023 und 2024

vom 23.12.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2024

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.186.970 €

2.342.940 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.287.690 €

2.384.500 €

der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag (-) auf

-100.720 €

-41.560 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

27.410 €

55.330 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.000 €

7.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.209.690 €

1.589.580 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 3.202.690 €

- 1.582.580 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

+ 3.175.280 €

+ 1.527.250 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2024

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

3.200.000 €

1.580.000 €

zusammen auf

3.200.000 €

1.580.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2024

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2024

für den ersten Hund

40 €

40 €

für den zweiten Hund

70 €

70 €

für jeden weiteren Hund

100 €

100 €

für den ersten gefährlichen Hund

320 €

320 €

für den zweiten gefährlichen Hund

560 €

560 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

800 €

800 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden festgesetzt:

Die Beitragssätze für die landwirtschaftliche Einrichtung (§ 7 Kommunalabgabengesetz) werden wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2024

1. Wiederkehrende Beiträge für Feldwege, für Feldschutz und Abzugsgräben - je ha landwirtschaftlicher Grundstücksfläche -

12,50 €

12,50 €

Der Beitragssatz (Einheitssatz für die Straßenentwässerung) nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Erschließungsbeitragssatzung vom 08.06.1988 wird festgesetzt auf

10,82 €

10,82 €

je Quadratmeter entwässerte Fläche.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 9.282.799,86 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 9.246.594,86 €, zum 31.12.2023 beträgt er 9.145.874,86 € und zum 31.12.2024 beträgt er 9.104.314,86 €.

§ 7

Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VI Satz 1 TVÖD werden für leistungsorientierte Entgelte

im Haushaltsjahr 2023  — 1.190 €

im Haushaltsjahr 2024 —  1.230 €

festgesetzt.

§ 8

Weitere Bestimmungen

Die einzelnen Budgets sind entgegen der Festsetzungen des § 16 Abs. 1 GemHVO in sich gegenseitig deckungsfähig. Zusätzlich benötigte Konten werden in logischer Folge in die Budgets eingefügt.

Alle investiven Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Ottersheim, den 09.03.2023
Gerald Job, Ortsbürgermeister
Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 10.03.2023 bis 21.03.2023

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus in Bellheim, Zimmer 24, öffentlich aus.

Ottersheim, den 09.03.2023
Gerald Job, Ortsbürgermeister
Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.