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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 10/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bellheim vom 21.02.2024

Der Verbandsgemeinderat Bellheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.01.1994 in der derzeit gültigen Fassung, des § 8 Abs. 3, § 33 und § 36 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) vom 02.11.1981 in der derzeit gültigen Fassung, sowie des § 2 Abs. 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 21.02.2024 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

I.

In der Anlage zu § 5 wird unter Nr. 2.8 folgendes geändert:

Nr.

Beschreibung

Kosten je Stunde, gerundetgerundet

2.8.2

Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser FFW Ottersheim

91,00 €

2.8.3

Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser FFW Zeiskam

73,00 €

II.

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bellheim, 21.02.2024
gez.
Gerald Job
Bürgermeister

Hinweis:

Die Satzung gilt gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 GemO als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bellheim geltend gemacht wird.

Hat jemand eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann die Verletzung geltend machen.