des Zweckverbandes für Wasserversorgung
Germersheimer Südgruppe
Sitz: Jockgrim, Landkreis Germersheim
für das Wirtschaftsjahr 2024
Gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 05. Dezember 2023 und 17. Januar 2024 sowie § 11 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 6 des KomZG und § 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 419) und der staatsaufsichtlichen Genehmigung vom 02. und 21. Februar 2024 wird folgende
erlassen.
Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird
auf der Aufwandseite auf — € 7.493.000,--
auf der Ertragsseite auf — € 7.493.000,--
und im Vermögensplan
auf der Einnahmenseite auf — € 5.304.100,--
auf der Ausgabenseite auf — € 5.304.100,--
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der zulässigen Kredite zur Erhaltung der Liquidität wird festgesetzt auf
€ 1.000.000,--.
Der Investitionskredit wird festgesetzt auf
€ 3.000.000,--.
Anmerkung:
Die nachfolgenden Brutto-Beträge enthalten einen Mehrwertsteuer-Satz von 7 % bzw. 19 %. Bei der Rechnungsstellung wird der jeweils aktuelle Mehrwertsteuersatz veranschlagt.
(1) Für die zu erhebenden Beiträge und Gebühren gelten die Allgemeine Wasserversorgungssatzung und die Entgeltsatzung in der jeweiligen Fassung.
(2) Der Beitragssatz für die einmaligen Beiträge beträgt incl. Mehrwertsteuer € 2,87 (€ 2,68 netto) je qm gewichteter Grundstücksfläche.
(3) Die Kostenpauschalen laut Entgeltsatzung § 10 werden wie folgt
festgesetzt:
| 1. Herstellung einer Anschlussleitung | |
| (bis 1 ½“ und 10 m sowie einer Wasserzähleinrichtung „Q3=4“ (vormals QN 2,5 ) | |
| incl. MwSt.: | € 900,00 |
| (€ 841,12 netto) | |
| 2. Erneuerung einer Anschlussleitung | |
| (bis 1 ½“ und 10 m sowie einer Wasserzähleinrichtung „Q3=4“ (vormals QN 2,5) | |
| incl. MwSt.: | € 1.800,00 |
| (€ 1.682,24 netto) | |
| 3. Gesamtherstellung einer Anschlussleitung (Wenn noch kein Hauptrohrleitungsbeitrag | |
| bezahlt) | |
| (bis 1 ½“ und 10 m sowie einer Wasserzähleinrichtung „Q3=4“ (vormals QN 2,5) | |
| incl. MwSt.: | € 1.900,00 |
| (€ 1.775,70) | |
| 4. Pauschalbetrag für Mehrlängen (pro m) incl. MwSt.: | € 118,70 |
| (€ 110,93 netto) | |
| Bei Eigenleistung der Erd- und Oberflächenarbeiten (pro m) | |
| incl. MwSt.: | € 12,95 |
| (€ 12,10 netto) | |
(4) Die Verbrauchsgebühr nach § 11 Entgeltsatzung beträgt incl. MwSt. € 1,46 (€ 1,36 netto) je gemessenem Kubikmeter Wasser; die Verbrauchsgebühr der Sondervertragsabnehmer beträgt incl. MwSt. € 0,95 (€ 0,89 netto).
(5) Die Bereitstellungsgebühr nach der Größe des eingebauten Wasserzählers nach § 11 Abs. 6 Entgeltsatzung beträgt incl. MwSt.
monatlich:
8,08 € (7,55 € netto) für Hauswasserzähler bis „Q3=4“ (vormals QN 2,5) von 3 – 5 m³/h
11,56 € (10,80 € netto) für Hauswasserzähler bis „Q3=10“ (vormals QN 6) von 7 – 10 m³/h
30,71 € (28,70 € netto) für Hauswasserzähler bis „Q3=16“ (vormals QN 10) von 10 - 20 m³/h
39,48 € (36,90 € netto) für Großwasserzähler bis „Q3=25“ (vormals QN 15)
40,34 € (37,70 € netto) für Großwasserzähler bis „Q3=40“ (vormals QN 20)
50,72 € (47,40 € netto) für Großwasserzähler bis „Q3=63“ (vormals QN 30)
65,59 € (61,30 € netto) für Großwasserzähler bis „Q3=100“ (vormals QN 50)
161,68 € (151,10 € netto) für Großwasserzähler bis „Q3=250“ (vormals QN 150)
Sonderwasserzähler wie z. B. Zähler mit Fernauslesbarkeit: je nach Ausstattung auf Anfrage
(7) Wasserabgabe für Bauwasser:
| Die Wasserabgabe erfolgt ohne Messeinrichtung nach Pauschalsätzen und ist zweckgebunden: | ||
| € 87,40 brutto | (€ 81,68 netto) | |
| - Mehrfamilienhaus: | ||
| 1. Wohneinheit | € 87,40 brutto | (€ 81,68 netto) |
| jede weitere Wohneinheit: | € 21,90 brutto | (€ 20,47 netto) |
| - Fertighaus: | € 43,70 brutto | (€ 40,84 netto) |
| - Mehrfamilien-Fertighaus: | ||
| 1. Wohneinheit | € 43,70 brutto | (€ 40,84 netto) |
| jede weitere Wohneinheit: | € 11,00 brutto | (€ 10,28 netto) |
| - Gewerbeobjekte: | € 262,00 brutto | (€ 244,86 netto) |
| Die Herstellung eines Bauwasseranschlusses wird mit einer Pauschale berechnet. | ||
| - Bauwasseranschluss: | € 305,00 brutto | (€ 256,30 netto) |
(8) Wasserabgabe über Hydrantenstandrohr-Zähler:
- Für die Wasserabgabe über Hydrantenstandrohr-Zähler beträgt der Arbeitspreis
nach dem gemessenen Verbrauch € 1,46 m³ brutto (€ 1,36 netto)
Hydrantenstandrohrmiete 3/5 m³ - 7/10 m³:
| Grundpreis-Pauschale | € 53,50 brutto (€ 50,00 netto) |
| Benutzungsgebühr pro Tag | € 1,00 brutto (€ 0,93 netto) |
| Hydrantenstandrohrmiete 20 m³ - 50 m³: | |
| Grundpreis-Pauschale | € 74,90 brutto (€ 70,00 netto) |
| Benutzungsgebühr pro Tag | € 1,00 brutto (€ 0,93 netto) |
(9) Die Pauschalgebühr für den nicht durch Wasserzähler gemessenen Verbrauch der Gemeinden nach § 11 Abs. 5 Entgeltsatzung beträgt € 0,06 netto je Einwohner.
Zu allen genannten Netto-Entgelten ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzuzurechnen.
Der Erfolgs- und Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2024 liegt nach der staatsaufsichtlichen Genehmigung durch die Kreisverwaltung vom 11. bis 22. März 2024 bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen des Verbandsgebietes und bei der Verwaltung des Zweckverbandes in Jockgrim zur Einsichtnahme aus.
Hinweis
Die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen wurde von der Verbandsversammlung in den öffentlichen Sitzungen am 05. Dezember 2023 und 17. Januar 2024 (online) beschlossen.
Der Wirtschaftsplan 2024 liegt in der Zeit vom 11. bis 22. März 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Zimmer 24, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Kreisverwaltung Germersheim hat mit Schreiben vom 02. und 21. Februar 2024 mitgeteilt, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrensvorschriften nach der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO).