Lage des Plangebiets
Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstäblich) Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz © 2024
Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich der Waldstraße“ der Ortsgemeinde Ottersheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat hat am 28.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Westlich der Waldstraße“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 08.03. bis 08.04.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
Umweltbezogene Informationen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten, als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und werden mit veröffentlicht:
Schutzgut Fläche: Inanspruchnahme bisheriger landwirtschaftlicher Flächen als künftige Siedlungsfläche
Schutzgut Boden: Baugrunduntersuchung mit Aussagen zur Versickerungsfähigkeit sowie zur abfalltechnischen Beurteilung potenziell anfallender Aushubmassen, vorhandene und künftige Bodennutzung und -versiegelung, Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und zum Ausgleich
Schutzgut Wasser: Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Wasserhaushalt, Wasserhaushaltsbilanz, Entwässerungskonzeption/wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag mit Maßnahmen zur Versickerung des Niederschlagswassers sowie Aussagen zur Gefährdung durch Starkregen
Schutzgut Luft/Klima: Zu erwartende Veränderungen, Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der geplanten Bebauung z.B. durch Erhalt von Gehölzen, Neupflanzungen, Begrünung von Dächern
Schutzgut Landschaft: Veränderung des Ortsbilds durch Bebauung größtenteils landwirtschaftlich genutzter Fläche, Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Auswirkungen
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten; vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, vorgesehene Pflanzungen; Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen durch die Entwicklung neuer Biotopflächen innerhalb des Plangebiets sowie auf Ökokontoflächen außerhalb des Plangebiets
Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Belastung aufgrund von außen auf das Plangebiet einwirkendem Verkehrslärm und Gewerbelärm, Benennung von Maßnahmen zum Schallschutz; Aussagen zum Schutz des Plangebiets und der Bebauung vor Starkregen und Radon.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Derzeit liegen keine Kenntnisse über Kultur- und Sachgüter im Plangebiet vor.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Über die im Umweltbericht dargestellten Auswirkungen hinausgehende erhebliche Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
umweltbezogene Informationen: