Unvernünftige Hundehalter lassen ihre Vierbeiner rücksichtslos ihr Geschäft überall verrichten. Kinder, Besucher der Grünflächen und nicht zuletzt die gemeindlichen Gärtner haben mit diesen Hinterlassenschaften an Schuhen, Kleidung und Rasenmähern zu kämpfen. Auch auf den öffentlichen Straßen und Fußwegen werden immer wieder Verunreinigungen festgestellt, auch durch Hundekotbeutel.
Mit der Hundesteuer wird nicht die Beseitigung des Hundekots abgegolten. Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Uneinsichtige Wiederholungstäter müssen künftig damit rechnen, da Appelle an die Vernunft offenbar keine Wirkung zeigen. Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde regelt außerdem, dass Hundehalter solche Verunreinigung sofort und ordnungsgemäß zu beseitigen haben.