Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Kuntz verpflichtet das neue Ratsmitglied Oliver Wetzka gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Knittelsheim auf gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten insbesondere gem. § 20 GemO Schweigepflicht und § 21 GemO Treuepflicht.
Nach § 30 Abs. 1 GemO üben Ratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugungen aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.
Ein Beschluss ist nicht vorgesehen.
Flammkuchenfest 2026
Da noch Beratungen hierzu ausstehen, wurde kein Beschluss gefasst.
Annahme von Spenden
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der aufgeführten Spenden in Höhe von insgesamt 785,00 € einstimmig zu.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Knittelsheim am 29.01.2026 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über eine Grundstücksangelegenheit beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter https://bellheim.ris-portal.de