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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 11/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Veröffentlichung von Bauleitplänen

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Lage des Plangebiets

Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße / Sportplatz“ der Ortsgemeinde Zeiskam

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Zeiskam am 26.01.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße / Sportplatz“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Durch Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des mit der Gemeinde abgestimmten Bebauungskonzepts geschaffen werden. Dieses sieht die Errichtung von Einfamilienhäusern sowie einem Mehrfamilienhaus vor, welche von der nördlich verlaufenden Bahnhofstraße verkehrlich erschlossen werden. Ein südlicher Teilbereich des Gebietes soll weiterhin für sportliche Nutzungen - insbesondere dem Schulsport - zur Verfügung stehen. Hierfür sind eine Sprintlaufbahn, eine Sprunggrube sowie ein Bolzplatz geplant.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Lage des Plangebiets sind aus den abgedruckten Abbildungen ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst teilumfänglich die Flurstücke mit den Flurstücksnummern 3954/4, 3972/1, sowie 1214/20. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,65 ha. Der genaue Verlauf der Plangebietsumgrenzung ergibt sich abschließend aus der Planzeichnung gemäß § 9 Abs. 7 BauGB.

b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Zeiskam hat am 26.01.2026 die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, in der Zeit vom 13.03. bis 17.04.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail übermittelt werden an bauleitplanung@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Kontakt: Herr Guz, Tel. 07272 7008-401).