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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 11/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Veröffentlichung von Bauleitplänen

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Lage des Plangebiets

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Häg, 3. Änderung“ der Ortsgemeinde Zeiskam

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Zeiskam am 26.01.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Häg, 3. Änderung“ beschlossen hat.

Aufgrund der Lage im bebauten Bereich eines umgesetzten Bebauungsplans mit nordwestlichem Anschluss an den Ortskern soll die Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Der Grundstückseigentümer und Vorhabenträger hat die Änderung des bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Wesentliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, unter anderem

  • in der bestehenden Halle die Ergänzung einer Apotheke oder Physiopraxis in Ergänzung der bestehenden Arztpraxis und von vier Appartementwohnungen für Feriengäste oder Erntehelfer,
  • südlich der Halle ein überdachter Sitzbereich mit der Möglichkeit zur Essens- und Getränkeausgabe sowie ein Gartenhäuschen (bereits realisiert) und
  • im Südosten die Möglichkeit für drei Wohnmobilstellplätze.

Räumlicher Geltungsbereich:

Die Fläche der ca. 2,0 ha großen 3. Bebauungsplanänderung liegt im Südosten der Ortsgemeinde Zeiskam, südlich an der Straße “Im Häg” auf den Flurstücken Nr. 3462/1, 3470/1, 3474, 3475, 3476, 3477/2, 3480/1, 3484/1, 3485 sowie teilweise auf dem Flurstück Nr. 3496. Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich des Bebauungsplans sind in den beigefügten Abbildungen dargestellt. Der genaue Verlauf der Plangebietsumgrenzung ergibt sich abschließend aus der Planzeichnung gemäß § 9 Abs. 7 BauGB.

b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Zeiskam hat am 26.01.2026 die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen, Begründung) in der Zeit vom 13.03. bis 17.04.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft ⇒ Bauleitplanung

Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/)

veröffentlicht werden.

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail übermittelt werden an bauleitplanung@vg-bellheim.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Kontakt: Herr Guz, Tel. 07272 7008-401).