Geltungsbereich des Bebauungsplans
Lage des Plangebiets
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ottersheim am 27.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte I, 3. Änderung“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die folgenden städtebaulichen und funktionalen Zielsetzungen verfolgt werden:
Sicherung geplanter Bauvorhaben außerhalb der bisherigen Baugrenzen:
Am Bürgerhaus ist die Errichtung eines Stahlbalkons vorgesehen, der zugleich eine Terrassenüberdachung bildet. Zudem plant die Deutsche Post DHL die Aufstellung einer Packstation im Bereich der öffentlichen Grünanlage südlich des Parkplatzes am Kindergartenweg. Beide Vorhaben liegen außerhalb der bestehenden überbaubaren Grundstücksflächen und erfordern daher eine Anpassung der Festsetzungen.
Verbesserung der Parkraumsituation in der Ortsmitte:
Die vorhandene Stellplatzanlage soll im südwestlichen Bereich des Plangebiets nach Osten erweitert werden, um zusätzliche Parkmöglichkeiten insbesondere für Anwohner, Besucher sowie Nutzer kommunaler Einrichtungen zu schaffen.
Städtebauliche Weiterentwicklung durch Anpassung der Gebietskategorie:
Das bisher als Mischgebiet festgesetzte Areal soll künftig als Urbanes Gebiet (§ 6a BauNVO) ausgewiesen werden, um eine flexiblere Nutzungsmischung und Entwicklungsperspektive zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Lage des Plangebiets sind aus den abgedruckten Abbildungen ersichtlich. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,96 ha. Der genaue Verlauf der Plangebietsumgrenzung ergibt sich abschließend aus der Planzeichnung gemäß § 9 Abs. 7 BauGB.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Ottersheim hat am 24.02.2026 die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) in der Zeit vom 13.03. bis 17.04.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail übermittelt werden an bauleitplanung@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Kontakt: Herr Guz, Tel. 07272 7008-401).