Neuaufstellung der Bebauungspläne "Lächer", "Hintere Heide" und "Hintere Heide II"; Aufstellungsbeschluss
Aufstellung des Bebauungsplans "Zwischen Postgrabenstraße, Jahnstraße und Schulstraße"; Abwägungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
| 1. | Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| 2. | Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Fassung des Bebauungsplans mit folgenden Änderungen | |
|
| • | Die Einfriedungshöhe zur Straßenseite wird auf höchstens 1,60 Meter festgelegt |
|
| • | Die Bauflucht auf der Westseite der Schillerstraße wird für alle auf mind. 3 Meter (anstatt 6 Meter) festgelegt als Entwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. |
Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Nordost I, 7. Änderung", Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
| 1. | Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost I, 7. Änderung“. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Fassung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost I, 7. Änderung“ als Entwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. |
Straßenrechtsangelegenheit - Antrag auf Sondernutzung, Waldstückerring
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Ratssitzung vertagt. Bis dahin sollen weitere Informationen vorliegen und zwar von der Bauabteilung bezüglich der Widmung und von der Ordnungsabteilung bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Belange.
Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um zwei Wohneinheiten und gewerbliches Büro, Eichenweg
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses im Eichenweg um zwei Wohneinheiten und ein gewerbliches Büro wird versagt.
TOP 5b: Bauvoranfrage - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheit, Hauptstraße
| 1. | Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Hauptstraße wird aufgrund des fehlenden Einfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung versagt. |
| 2. | Der Zulassung von Abweichungen von der Gestaltungssatzung bzgl. dem Mindestabstand zwischen Gaube und straßenseitiger Giebelwand sowie bzgl. den Fensterformaten im Dachgeschoss wird nicht zugestimmt. |
Antrag zum Sachstand Grundschule Räumlichkeiten für die Ganztagsschule
Der Vorsitzende verließt zum CDU-Antrag eine Stellungnahme des zuständigen Beigeordneten John, der durch die Sitzungsverschiebung an der heutigen Ratssitzung nicht teilnehmen kann. Der Beratungspunkt soll auf die nächste Sitzung vertagt werden.
In der Sitzungsvorlage sollen insbesondere auch die künftigen Schülerzahlen berücksichtigt werden. Es stellt sich die Frage, wie es mit dem Komplettumbau weitergeht. Eine Abstimmung findet nicht statt.
Fluchttreppe als 2. baulicher Rettungsweg
Der Ortsgemeinderat Bellheim beschließt, das Ausschreibungsverfahren für die Fluchttreppe als 2. baulicher Rettungsweg für den Musikraum und die beiden danebenliegenden Räume der Grundschule entgegen der vorgetragenen Bedenken der Verwaltung bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu starten. Die Auftragsvergabe wird an die Gemeindespitze (Ortsbürgermeister und die Beigeordneten) delegiert. Die Verwaltung soll den Beschluss auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Zukunft Nikolausmarkt
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, wegen Abwesenheit des Ortsbürgermeisters, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben. Die Sitzungsvorlage sollte schriftliche Erläuterungen beinhalten, über die der Rat dann diskutieren könne. Überhaupt wünscht sich der Rat Sitzungsvorlagen mit aussagekräftigen Unterlagen. Eine Abstimmung findet nicht statt.
Stadion Bellheim - Sanierung des Elektroverteilers im Kiosk
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die notwendige Sanierung des Unterverteilers im Stadionkiosk. Die Verwaltung wird mit der Einholung weiterer Angebote beauftragt. Der günstigste Anbieter im Rahmen der Kostenschätzung von 5.500 € soll von der Verwaltung beauftragt werden. Die Kosten in Höhe von 5.500 € werden überplanmäßig aus liquiden Mitteln zur Verfügung gestellt.
Sanierung der Elektroinstallation, GEW Hauptstraße 8
Der Gemeinderat beschließt vor einer Investition eine Ortsbesichtigung durch den Bauausschuss vorzunehmen. Dieser wird zu einer evtl. Vergabe im Rahmen der Kostenschätzung von 5.000 - 10.000 € ermächtigt.
Zuschuss für Mittagessen der Hortkinder
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, im Zuge der Gleichbehandlung für alle Kinder in den Einrichtungen Ganztagsschule, ergänzte Ganztagsschule, Hort Iglus und Hort in der Kita St. Joseph, einen Zuschuss von 0,50 € je Mittagessen zu gewähren.
Bekanntgabe der in nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 23.03.2023 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Personal-, Miet- und Grundstücksangelegenheiten, sowie das Ärztehaus beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de