Der Verbandsgemeinderat Bellheim hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz und des § 2 Absatz 2 Nr. 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 wie folgt beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
| Wirtschaftsjahr 2024 | Wirtschaftsjahr 2025 |
| a) im Erfolgsplan | ||
| mit Erträgen von | 417.500 Euro | 417.500 Euro |
| und Aufwendungen von | 440.950 Euro | 440.150 Euro |
| Jahresgewinn / Jahresverlust (-) | -23.450 Euro | -22.650 Euro |
| b) im Vermögensplan | ||
| mit Einnahmen von | 102.930 Euro | 104.330 Euro |
| und Ausgaben von | 102.930 Euro | 104.330 Euro |
Es werden festgesetzt:
| 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| 2. der Höchstbetrag der Kassenkredite | 0 Euro | 0 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung hat kein eigenes Personal.
Die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde wurde am 07.03.2024 erteilt.
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 22.03.2024 bis 05.04.2024
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und mittwochs
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus in Bellheim, Zimmer 22, öffentlich aus