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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 12/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzungsbeschluss

(§ 2 Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. 15 Absatz 2 Nr. 1 EigAnVO)

Der Verbandsgemeinderat Bellheim hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz und des § 2 Absatz 2 Nr. 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 wie folgt beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

Wirtschaftsjahr 2024

Wirtschaftsjahr 2025

a) im Erfolgsplan

mit Erträgen von

417.500 Euro

417.500 Euro

und Aufwendungen von

440.950 Euro

440.150 Euro

Jahresgewinn / Jahresverlust (-)

-23.450 Euro

-22.650 Euro

b) im Vermögensplan

mit Einnahmen von

102.930 Euro

104.330 Euro

und Ausgaben von

102.930 Euro

104.330 Euro

§ 2 Kredite

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

0 Euro

0 Euro

2. der Höchstbetrag der Kassenkredite

0 Euro

0 Euro

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Stellenübersicht

Der Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung hat kein eigenes Personal.

Die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde wurde am 07.03.2024 erteilt.

Bellheim, den 21.03.2024
gez.
Gerald Job
Bürgermeister

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 22.03.2024 bis 05.04.2024

von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und mittwochs

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

im Rathaus in Bellheim, Zimmer 22, öffentlich aus