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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 12/2024
Aus den Sitzungen
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 Gemeinderat Knittelsheim

1. Nachtragshaushaltssatzung 2024

Der Gemeinderat Knittelsheim beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2024 in der vorliegenden Fassung.

Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Knittelsheim

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2022 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:

1.

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt.

2.

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden.

3.

Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

4.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt.

5.

Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

6.

Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt.

7.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt.

8.

Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind.

Aufgrund dieses Ergebnisses beschließt der Gemeinderat Knittelsheim einstimmig, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Knittelsheim für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festzustellen, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung zu erteilen

Antrag Knittelsheim Dorf App

Der Gemeinderat Knittelsheim beschließt einstimmig folgendes

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Es sollen Werbeflyer verteilt werden, um die App weiter zu publizieren. Ebenfalls soll bei Veranstaltungen ein Infostand aufgestellt werden, welche die App direkt vor Ort den Interessenten zeigt.

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Bezüglich den Kriterien für Veröffentlichungen im Wahljahr in Hinblick auf die politischen Gruppierungen, wird einmalig von jeder Partei bzw. Fraktion ein Bericht in Form eines Wahlflyers zur Information zugelassen. Der späteste Termin der Veröffentlichung ist eine Woche vor der Wahl.

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Termine der Parteien und Wählergruppen zu Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen und dergleichen werden zugelassen

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Weiterhin sollen die Termine für die Zukunft, insbesondere die geplanten Veranstaltungen, besser eingepflegt werden.

Hinweis im Nachgang zur Sitzung:

Der in der Sitzung gefasste Beschluss ist rechtswidrig und wurde vom Ortsbürgermeister nach den Bestimmungen des § 42 Abs. 1 GemO ausgesetzt und muss anschließend in der nächsten Ratssitzung neu darüber befunden werden.

Begründung:

Sechs Wochen vor der Wahl dürfen politische Parteien keine Veröffentlichungen in Form von größeren Berichterstattungen mehr vornehmen, weder im Verbandsgemeindekurier noch in der App, die die Ortsgemeinde Knittelsheim betreibt (ausgenommen davon sind Berichterstattungen über langjährige Ehrungen und Terminankündigungen).

Darauf werden die Parteien von der Verwaltung, aber auch seitens des Verlages, bereits 9 Wochen vor der Wahl hingewiesen.

Der Beschluss ist, was die Ausführungen unter Spiegelstrich 2 angeht, daher rechtswidrig und muss unter Beachtung der Grundsätze der Veröffentlichung für Parteien, komplett neu gefasst werden. Verbleibt es bei dem Beharrungsbeschluss durch den Gemeinderat, ist die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können bis zur Wahlanfechtung führen.

Nach § 42 Abs. 2 Satz 1 1. HS GemO hat nun der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.03.2024 unter Beachtung der Richtlinien dessen erneut darüber zu entscheiden.

Antrag Hochwasserschutz - fängt vor meiner Haustür an

Um das Thema weiterhin der Bevölkerung nahezubringen, beschließt der Gemeinderat einstimmig, das Thema Hochwasserschutz begleitend regelmäßig im Amtsblatt und in der DorfApp zu veröffentlichen.

Verkehrszählung

Im Zeitraum vom 10. bis 17. November 2023 fanden durch die Verwaltung Verkehrszählungen bzw. Geschwindigkeitsmessungen in der Hauptstraße an den Ortseingängen in Höhe der Geschwindigkeitsanzeigegeräte statt.

Um einen besseren Überblick über die Entwicklung zu erhalten, beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, eine Übersicht als Vergleich zu Vorjahren aufzustellen. Dabei soll der Fokus auf die Anzahl der Fahrzeuge und den Anteil der LKWs gelegt werden. Diese Übersicht soll dann erneut im Gemeinderat besprochen werden.

Weiterhin soll jeweils einmal im Frühjahr und einmal im Herbst weitere Verkehrszählungen stattfinden, auch im Hinblick auf die Südumgehung.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Knittelsheim am 01.02.2024 gefassten Beschlüsse:

Es wurden keine Beschlüsse gefasst.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/